ENERGIEAUSWEIS |
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Seit 1. Jänner 2009 muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt werden. | ||
Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes. Er informiert über den Energie-Normverbrauch und die so genannte Gesamtenergieeffizienz des Bauwerks. In die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz fließen unter anderem die Beschaffenheit der Gebäudehülle (Fassade, Fenster und Dach), die haustechnischen Einrichtungen (Heizungsanlagen, Lüftung, Kühlung, Warmwasseraufbereitung) und die vorgesehene Nutzung ein. Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Heizwärmebedarf, den Heizenergiebedarf und den Kühlenergiebedarf. Desweiteren enthält der Energieausweis Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz. | ||
Er ist grundsätzlich bei: | ||
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Der Energieausweis ist sozusagen der "Typenschein eines Gebäudes". | ||
Der Energieausweis besteht aus:
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