ENERGIEAUSWEIS

Seit 1. Jänner 2009 muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt werden.
Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes. Er informiert über den Energie-Normverbrauch und die so genannte Gesamtenergieeffizienz des Bauwerks. In die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz fließen unter anderem die Beschaffenheit der Gebäudehülle (Fassade, Fenster und Dach), die haustechnischen Einrichtungen (Heizungsanlagen, Lüftung, Kühlung, Warmwasseraufbereitung) und die vorgesehene Nutzung ein. Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Heizwärmebedarf, den Heizenergiebedarf und den Kühlenergiebedarf. Desweiteren enthält der Energieausweis Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz.
Er ist grundsätzlich bei:
  • der Errichtung von Neubauten,
  • bei der umfassenden Sanierung von Gebäuden sowie
  • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden zu erstellen.
Der Energieausweis ist sozusagen der "Typenschein eines Gebäudes".

Der Energieausweis besteht aus:

  • einer ersten Seite mit einer 9-teiligen Effizienzskala,
  • einer zweiten Seite mit detaillierten Energie- und Gebäudedaten,
  • einem Anhang mit weiteren Angaben über die Berechnung der Eingabedaten und deren Dokumentation.